Der Countdown läuft - Jetzt noch die Förderung für Weiterbildungsvorhaben nutzen
Die aktuelle Förderperiode der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Sachsen Weiterbildungsvorhaben von Unternehmen und Privatpersonen fördert, läuft aus. Auch für unsere MIKOMI Qualifizierungen – Seminare, Zertifikate sowie den MBA – kann die Förderung noch genutzt werden.
Jetzt heißt es schnell sein. Förderungen mit dem "Weiterbildungsscheck Sachsen -betrieblich-" oder "Weiterbildungsscheck Sachsen -individuell-" sind nur noch für Anträge möglich, bei denen die geförderte Weiterbildungsmaßnahme bis spätestens 30. Juni 2022 beendet ist.
Den Antrag für die Förderung mit dem "Weiterbildungsscheck Sachsen -betrieblich-" können Arbeitgeber und Selbstständige mit Sitz bzw. Niederlassung im Freistaat Sachsen stellen. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für UnternehmerInnen und deren MitarbeiterInnen, die zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Höherqualifizierung von Arbeitskräften dienen. Das sind beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen, die aktuelle Herausforderungen des Unternehmensmanagements, die Fachkräftesicherung, die Erschließung neuer Märkte bis hin zum Thema Unternehmensnachfolge thematisieren.
Der "Weiterbildungsscheck Sachsen -individuell-" richtet sich unter anderem an Beschäftigte oder Berufsrückkehrer, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben und sich beruflich weiterbilden möchten. Die Weiterbildung soll die im Beruf benötigten Qualifikationen verbessern oder auch die Berufschancen erhöhen.
MIKOMI Weiterbildungen und der MBA-Studiengang sind förderfähig
Im Rahmen der Förderrichtlinie erfüllen unsere Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen die Anforderungen der Richtlinie. Damit können Förderungen für unsere Seminar- und Zertifikatsangebote bis hin zum MBA-Programm beantragt werden.
Sie haben Fragen zu den MIKOMI-Weiterbildungsangeboten? Dann kontaktieren Sie uns:
Tel.: +49 (0) 3727 58 - 1403
E-Mail: mikomi@hs-mittweida.de
Auf einen Blick
Übersicht über die Förderungen
Weiterbildungsscheck Sachsen -betrieblich-
- Förderung von Kleinstunternehmen und KMU, sowie Sozialunternehmen
- Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme durch einen externen Bildungsträger
- TeilnehmerInnen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen
- Anteilsfinanzierung (i.d.R. 50 Prozent)
- förderfähige Kosten zzgl. Prüfungs- oder Anerkennungsgebühren müssen mindestens 700 Euro betragen, für Auszubildende mindestens 430 Euro
- Keine Förderung der Umsatzsteuer
- Barzahlungen von Weiterbildungskosten sind ausgeschlossen
Quelle: sab.sachsen.de, Förderbaustein Weiterbildungsscheck Sachsen -betrieblich-
Weiterbildungsscheck Sachsen -individuell-
- Förderung von Beschäftigten (auch geringfügig Beschäftigten), NichtleistungsempfängerInnen, Berufsrückkehrende, Wiedereinsteigende, Auszubildende/BerufsfachschülerInnen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
- Weiterbildung beinhaltet keine freizeitorientierten Themen und muss von externem Bildungsdienstleister (nicht dem Arbeitgeber) durchgeführt werden
- TeilnehmerInnen haben Wohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen
- Anteilsfinanzierung (bis zu 80 Prozent)
- förderfähige Kosten zzgl. Prüfungs- oder Anerkennungsgebühren inkl. Mehrwertsteuer müssen mindestens 1.000 Euro betragen
- Barzahlungen von Weiterbildungskosten sind ausgeschlossen
Quelle: sab.sachsen.de, Förderbaustein Weiterbildungsscheck Sachsen -individuell-
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