Recht
MBA Strategische Unternehmensführung

Kurzbeschreibung

Durch die strenge Regulierung des Arbeitsrechts sind Mitarbeiter der Personalarbeit einem wahren Paragrafendschungel ausgesetzt. Trotzdem müssen sie täglich viele arbeitsrechtlich relevante Entscheidungen treffen. Dies erfordert Kenntnis über die verschiedenen Regelungen in einem komplexen Rechtskonstrukt. Die Vermittlung von essentiellen Kenntnissen im Arbeitsrecht soll Ihre Wissensbasis im Umgang mit Personal verbreitern und Ihnen helfen, bestimmte Vertragsgestaltungen besser zu verstehen und selbst Gestaltungsempfehlungen entwickeln zu können. 

Gleiches gilt auch für das Rechtsgebiet Medien- und Internetrecht. Durch die rasante Entwicklung der Internet-Technologie erschließen sich immer mehr Unternehmen unternehmerisch neue, hochinteressante Perspektiven. Das Modul vermittelt kompakt und zielgerichtet das Basiswissen für die wichtigsten Dienste im Medien- und Internetrecht und die damit verbundenen rechtlichen Problemstellungen.

Überblick

Das Modul verschafft Ihnen einen Überblick über zwei wesentliche Rechtsgebiete im Unternehmensalltag. Die Studierenden erhalten umfassende Kenntnisse zur Einordnung von Rechtsfragen zum Arbeitsvertragsrecht sowie dem Medien- und Internetrecht. Die Inhalte werden über die Diskussion zahlreicher Fallstudien in einem Abschlussseminar vertieft. 

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Medien- und Internetrecht
  • Case Studies
Inhalte: Diskussion aktueller Rechtsfragen | Vertragsgestaltung | Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Markus Heinker LL.M.
Studium: 5 ECTS
Dauer: 3 Präsenztage, Selbststudienzeit

Weitere Informationen
Recht

Dr. Alexander Zorn

Dr. Alexander Zorn ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er begann seine berufliche Laufbahn in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Dr. Zorn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Gremien (z.B. Betriebsräte, Personalräte) in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig. Zudem betreut er Mandanten im Wettbewerbsrecht und Markenrecht.

Martin Deitenbeck

Martin Deitenbeck ist Experte für Medienrecht und seit 2002 Lehrbeauftragter an der Hochschule Mittweida. Von 2000 bis 2019 war er Geschäftsführer der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM). Zudem ist der seit 2014 Mitglied im Fachausschuss Netze, Technik und Konvergenz, indem Entscheidungen zu technischen Fragestellungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vorbereitet werden.

Prof. Dr. Markus Heinker LL.M.

Prof. Dr. Markus Heinker ist Professor für Medienwirtschaft und Medienpolitik an der Fakultät Medien der Hochschule Mittweida. Er war langjähriger Manager verschiedener Medienunternehmen und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Medienrecht. Als Nachrichtenredakteur und Höreranwalt, Programmdirektor, Geschäftsführer und Künstlermanager war er unter anderem für Radio Energy, den Mitteldeutschen Rundfunk und für verschiedene Start-ups und Unternehmen der Kreativwirtschaft tätig. Markus Heinker ist seit 2016 auch Medienrat der SLM - Sächsische und Landesmedienanstalt. Er veröffentlichte zudem verschiedene Fachliteratur zu Medien und Recht.

Im Seminar Medien- und Internetrecht sollen Sie ein Problembewusstsein entwickeln, das es Ihnen in der beruflichen Praxis ermöglicht, rechtliche Probleme zu erkennen, gegebenenfalls selbst zu bewältigen oder den Bedarf an professioneller Unterstützung zu erkennen. Auf Basis allgemeiner Rechtsgrundlagen betrachten Sie die Problemstellungen bei der Informationsbeschaffung und –bearbeitung und stellen eine Synthese zu rechtswidriger Berichterstattung und deren Folgen her. Sie werden befähigt, jugendschutzrechtliche Aspekte in der Medienarbeit zu beachten sowie Urheberrechtsproblemstellungen und verwandte gewerbliche Schutzrechte zu lokalisieren, um diese im Arbeitsalltag eines Medienschaffenden vor Augen zu haben.

In der Lehrveranstaltung Arbeitsvertragsrecht werden Ihnen die Grundlagen des individuellen Arbeitsvertragsrechts vermittelt. Zusätzlich wird ein Exkurs zum kollektiven Arbeitsrecht durchgeführt. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, alle grundlegenden Fragen rund um die Vorbereitung, Begründung, Ausgestaltung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich richtig einordnen und lösen zu können.

Im Rahmen der Case Studies bearbeiten Sie verschiedene Fallbeispiele aus den Rechtsgebieten. Damit erlangen die Studierenden Sicherheit in heiklen” Situationen und sollen in die Lage versetzt werden Fehlentscheidungen zu vermeiden.