Die Auswirkungen der weltweiten Kontakteinschränkungen und der Shutdown infolge der Corona-Pandemie belasten die Wirtschaft stark. Die Umsätze der Unternehmen sind weggebrochen - gleichzeitig müssen aber laufende Kosten und fällige Verbindlichkeiten bedient werden. Und die Lücke wird größer. Auf 453 Milliarden Euro belaufen sich aktuell die staatlichen Gesamtkosten aller bisher geplanten Krisenmaßnahmen der Bundesregierung. Viel Geld – aber kommt es auch bei den Unternehmen an? Wie können die Unternehmen ihre Unternehmensfinanzierung sichern?
Corona-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden
Bund und Land haben verschiedene Programme aufgelegt, um kurzfristig Entlastungen zu schaffen. Mitte April wurde mit der Auflage des KfW-Sonderprogramms „Corona-Schnellkredit“, der sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden richtet, eine wichtige Lücke geschlossen. Soweit so gut, doch wie können diese Mittel unkompliziert beantragt werden und welche Fallstricke gibt es?
Fördermittelspezialist Michael Wagner von der LBBW benennt die wichtigsten Details: „Bei diesem Kredit, der über die Hausbank beantragt wird, können Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern maximal 500.000 EUR Kredit beantragen, bei größeren Unternehmen sind es bis zu 800 TEUR.“ Das Besondere an diesem Kredit sei, dass die Hausbank zu 100 Prozent vom Bund von der Haftung freigestellt werde und die Unternehmen bei bis zu zwei tilgungsfreien Jahren keine Sicherheiten stellen müssen. Der Zinssatz des Corona-Schnellkredites liegt bei drei Prozent. Als Grundlage für die konkrete Kreditsumme werden vergangenheitsbezogene Unternehmensdaten herangezogen. Wagner sagt weiter, dass dieses Hilfspaket ein weiteres Plus habe, denn „der Kredit kann mit Bundeszuschüssen und dem Programm ‚Sachsen hilft sofort´ kombiniert werden.“
Neben dem Corona-Schnellkredit wird die Förderlandschaft durch zwei weitere aktuelle Bausteine ergänzt: das über die Hausbank zu beantragende KfW Sonderprogramm und den Hilfsfonds des Bundes. Alle diese Förderprogramme zielen jeweils auf Unternehmen unterschiedlicher Größe. Prof. Hans-Ferdinand Schramm, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mittelsachsen, gibt zu bedenken: „Wenn man das Schnellprogramm zeichnet und man hat die Höchstbeträge ausgeschöpft, und dann entsteht weiterer Liquiditätsbedarf, ist man aus weiteren Förderprogrammen der KfW ausgeschlossen.“
Ratingabhängige günstige Zinssätze
Das KfW Sonderprogramm (Soforthilfe) erlaubt für Kreditsummen von bis zu 800.000 EUR eine Ausweitung der Laufzeit von fünf auf zehn Jahre. Wichtiger Baustein der Soforthilfe ist, dass zwei tilgungsfreie Jahre ermöglicht werden. Es richtet sich an Unternehmen, die per 31.12.19 keine so genannten „Unternehmen in Schwierigkeiten“ waren. Die Hausbank wird bei KMU zu 90 Prozent von der Haftung freigestellt. Die ratingabhängigen Zinssätze für KMU liegen zwischen 1,0 und 1,46 Prozent.
Zinslose Direktdarlehen der SAB
„Sachsen hilft sofort“ ist ein nachrangiges zinsloses Direktdarlehen, das über die Sächsische Aufbaubank (SAB) abgewickelt wird. Für Unternehmen bis eine Million EUR Umsatz gibt es bis zu 50.000 EUR Darlehenssumme, für größere Unternehmen bis zu 100.000 EUR. Interessant sei hier, so Finanzexperte Michael Wagner, dass bei einer Laufzeit von zehn Jahren drei tilgungsfreie Jahre möglich sind und es sowohl bei vorzeitiger Rückzahlung als auch bei anhaltenden Verlusten eine Reduzierung der Rückzahlungssummen gibt.
Einmalzahlungen für Kleinunternehmen und Selbständige
Aus dem Hilfsfonds des Bundes gibt es zudem Zuschüsse in Form einer Einmalzahlung von 9.000 EUR bzw. 15.000 EUR, gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten (bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigte). Zielgruppe dieser Maßnahme sind Selbständige, Freiberufler, Landwirte und Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitenden. Anträge für den Soforthilfe-Zuschuss des Bundes können noch bis zum 31. Mai 2020 (in Sachsen bei der SAB) gestellt werden.
Systematik zur Analyse der Krisenauswirkungen auf Ihr Unternehmen
„Es ist auch immer ein Stück Last für die Zukunft“ leitet Prof. Schramm zum Thema der Liquiditätsplanung über. Zuschüsse und Kredite sind das eine – die Planung des realen Finanzbedarfs das andere. Gerade weil auch aktuell vermeintlich leicht zu erhaltende Förderkredite in der Zukunft bedient werden müssen, müsse auch der Umfang und Einsatz von Fördermitteln immer klug vorausgeplant werden, um alle Auswirkungen für zukünftige Finanzierungsfragen im Blick zu haben, so Unternehmensberater Rüdiger Mönkhoff. Eine Liquiditätsplanung sei immens wichtig, denn diese zeige, wie hoch der Finanzierungsbedarf wirklich ist und ob das Unternehmen das aufgenommene Geld auch langfristig betrachtet zurückzuzahlen kann. Dieses Fragen sollten in jedem Fall vor der Aufnahme der Kredite und die Beantragung der Fördermittel geklärt werden.
Herausforderung Unternehmensführung in besonderen Zeiten
Aktuell stellen sich für viele Unternehmen jedoch nicht nur die Fragen der Finanzierung und Liquiditätsplanung. Der Bogen spannt sich über den gesamten Bereich der Strategischen Unternehmensführung. Gefragt sind jetzt vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer und die Führungskräfte: Wie sollen die Unternehmen nach der Krise aussehen? Was macht sie auch zukünftig leistungsfähig? Welche Lehren können wir aus der Krise ziehen und welche der neu eingeübten Arbeitsweisen – bis hin zur im Schnellverfahren eingeführten zusätzlichen Digitalisierung vieler Arbeitsprozesse lassen uns gestärkt aus dieser Situation gehen? Sicherung der Liquidität ist die eine Seite, die andere ist eine nachhaltige Krisenbewältigung in vielen Unternehmensbereichen.
Es geht auch um die Gestaltung zukünftiger Arbeit und die Neuausrichtung und Entwicklung zukunftsfähiger, robuster Organisationen und Unternehmen in Zeiten von Transformation und Veränderung.
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